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   BGH, 09.07.2003 - 3 StR 225/03   

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https://dejure.org/2003,3539
BGH, 09.07.2003 - 3 StR 225/03 (https://dejure.org/2003,3539)
BGH, Entscheidung vom 09.07.2003 - 3 StR 225/03 (https://dejure.org/2003,3539)
BGH, Entscheidung vom 09. Juli 2003 - 3 StR 225/03 (https://dejure.org/2003,3539)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 56 StGB
    Strafaussetzung zur Bewährung (relativ vorgerücktes Alter; besondere Härte; Vorstrafen; besondere Umstände in der Tat und der Persönlichkeit des Angeklagten; günstige Sozialprognose)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

Papierfundstellen

  • StV 2003, 670
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.04.1997 - 2 StR 44/97

    Erfordernis der Ermittlung der Sozialprognose bei der Prüfung, ob eine

    Auszug aus BGH, 09.07.2003 - 3 StR 225/03
    Über diese Frage ist jedoch vorab zu befinden; denn die Erwartung, der Angeklagte werde sich künftig straffrei führen, ist auch bei der Beurteilung von Bedeutung, ob besondere Umstände im Sinne des § 56 Abs. 2 Satz 1 StGB vorliegen (BGH NStZ 1997, 434 m. w. N.).
  • BGH, 29.08.1996 - 4 StR 358/96

    Gesamtschau von Tat und Täterpersönlichkeit - Erhöhte Strafempfindlichkeit einer

    Auszug aus BGH, 09.07.2003 - 3 StR 225/03
    Es hat weder erwogen, daß der Angeklagte nicht vorbestraft ist (vgl. BGH StV 1993, 521, 522; 1998, 260), noch, daß der erstmalige Strafvollzug für den Angeklagten wegen seines relativ vorgerückten Alters eine besondere Belastung darstellt (vgl. BGH StV 1998, 260).
  • BGH, 02.12.2008 - 1 StR 416/08

    Grundsatzentscheidung zur Strafhöhe bei Steuerhinterziehung

    Zu den dabei zu berücksichtigenden Umständen gehört auch eine günstige Kriminalprognose (vgl. BGH StV 2003, 670; BGH NStZ 1997, 434; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 30.04.2009 - 2 StR 112/09

    Aussetzung der Freiheitsstrafe zur Bewährung (besondere Umstände: überspannte

    Dies gilt schon deshalb, weil zu den nach Absatz 2 zu berücksichtigenden Faktoren auch solche gehören, die schon für die Prognose nach Absatz 1 relevant sind (vgl. BGH NStZ-RR 2006, 375 f.; StV 2003, 670), wie auch umgekehrt besondere Umstände im Sinne des Absatz 2 für die Prognose nach Absatz 1 von Belang sein können (vgl. BGHR StGB § 56 Abs. 1 Sozialprognose 31).
  • OLG Braunschweig, 25.02.2015 - 1 Ss 13/15

    Strafaussetzung zur Bewährung wegen Vorliegens besonderer Umstände i.S.d. § 56

    Über diese Frage ist jedoch vorab zu befinden, denn die Erwartung, der Angeklagte werde sich künftig straffrei führen, ist auch bei der Beurteilung von Bedeutung, ob besondere Umstände im Sinne des § 56 Abs. 2 S. 1 StGB vorliegen (ständige Rechtsprechung des BGH; vgl. BGH, Beschluss v. 21.09.2006 - 4 StR 323/06 -, juris; BGH, Beschluss v. 09.07.2003 - 3 StR 225/03 -, juris; BGH, Beschluss v. 09.04.1997 - 2 StR 44/97 -, juris; BGH, Beschluss v. 19.08.2004 - 1 StR 333/03 -, juris).
  • BGH, 21.09.2006 - 4 StR 323/06

    Vorrangige Prüfung einer positiven Prognose

    Über diese Frage ist jedoch vorab zu befinden, denn die Erwartung, der Angeklagte werde sich künftig straffrei führen, ist auch bei der Beurteilung von Bedeutung, ob besondere Umstände im Sinne des § 56 Abs. 2 Satz 1 StGB vorliegen (BGH StV 2003, 670; NStZ 1997, 434).
  • BGH, 07.02.2007 - 2 StR 17/07

    Strafaussetzung zur Bewährung (Entscheidung über die Sozialprognose; Leugnen der

    Ist eine günstige Prognose nicht gegeben, so kommt es auf das Vorliegen besonderer Umstände nicht an (vgl. BGH StV 2003, 670; Tröndle/Fischer StGB 54. Aufl. § 56 Rdn. 19 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 04.07.2006 - 1 Ss 288/06

    Trunkenheitsfahrt; Vorsatz, Feststellungen; Geständnis, Betäubungsmittelhandel;

    Aus diesem Grund ist über die Frage, ob einem Angeklagten eine positive Sozialprognose i.S.d. § 56 Abs. 1 StGB gestellt werden kann, vorab zu befinden, auch wenn bei einer Freiheitsstrafe von über einem Jahr, die zwei Jahre aber nicht übersteigt, darüber hinaus besondere Umstände i.S.d. § 56 Abs. 2 StGB vorliegen müssen, um eine Strafaussetzung zu rechtfertigen (BGH, StV 2003, S. 670).
  • KG, 13.12.2006 - 1 Ss 305/06

    Strafaussetzung zur Bewährung: Begründungsanforderungen bei erneuter Gewährung

    Die positive Sozialprognose kann zudem ihrerseits für die Beurteilung bedeutsam sein, ob Umstände von besonderem Gewicht im Sinne des § 56 Abs. 2 StGB vorliegen (vgl. BGH NStZ 1997, 434; StV 2003, 670; 1995, 20; BayObLG OLGSt § 56 StGB Nr. 16).
  • OLG Hamm, 05.04.2005 - 1 Ss 79/05

    Strafaussetzung zur Bewährung; günstige Sozialprognose; besondere Umstände

    Aus diesem Grunde ist über die Frage, ob einem Angeklagten eine positive Sozialprognose i.S.d. § 56 Abs. 1 StGB gestellt werden kann, vorab zu befinden, auch wenn bei einer Freiheitsstrafe von über einem Jahr, die zwei Jahre nicht übersteigt, darüber hinaus besondere Umstände nach § 56 Abs. 2 StGB vorliegen müssen, um eine Strafaussetzung zu rechtfertigen (vgl. BGH StV 2003, 670; OLG Hamm, a.a.O.; Tröndle/Fischer, § 56 Rdnr. 19).
  • OLG Hamm, 27.01.2005 - 1 Ss 34/05

    Strafzumessung; Schadenswiedergutmachung; Bewährung

    Aus diesem Grunde ist über die Frage, ob einem Angeklagten eine positive Sozialprognose i.S.d. § 56 Abs. 1 StGB gestellt werden kann, vorab zu befinden, auch wenn bei einer Freiheitsstrafe von über einem Jahr, die zwei Jahre nicht übersteigt, darüber hinaus besondere Umstände i.S.d. § 56 Abs. 2 StGB vorliegen müssen, um eine Strafaussetzung rechtfertigen (BGH StV 2003, 670; Tröndle/Fischer, § 56 Rdnr. 19).
  • OLG Hamm, 22.11.2004 - 4 Ss 402/04

    Aufhebung im Rechtsfolgenausspruch, Beschränkung der Revision; Strafaussetzung

    Darüber ist jedoch vorab zu befinden (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Juli 2003 - 3 StR 225/03 - und BGH NStZ 1997, 434).
  • LG Aurich, 05.06.2023 - 19 KLs 6/23

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

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